Nachweisverfahren bei Beiträgen für Azubis und Studenten

Da wir nicht immer wissen, wer von Euch wann und wie lange den Status "Auszubildender" oder "Student" hat, müsst Ihr und den jeweiligen Status von Zeit zu Zeit nachweisen.

 

Dafür gelten folgende Regelungen:

  • Mitglieder, die im Januar eines Jahres 16 Jahre alt sind, müssen bis zum 31.01. des lfd. Jahres (Stichtag) eine geeignete Bescheinigung über ihren Status vorlegen (Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Studentenausweis, o.ä.), um zur nächsten Fälligkeit weiterhin Anrecht auf den Sonderbeitrag zu haben.
  • Ein unterjähriger Wechsel des Status‘ wird bei der Beitragserhebung nicht berücksichtigt (Stichtagsregelung).
  • Die hiervon betroffenen Mitglieder werden Mitte Januar – und damit rechtzeitig vorher – per Mail zur Erbringung dieses Nachweises aufgefordert.
  • Liegt dieser Nachweis nicht rechtzeitig vor, erfolgt zur nächsten Fälligkeit der Einzug des regulären (vollen) Beitrags.
  • Für die Übermittlung dieses Nachweises gibt es keine besonderen Formerfordernisse. Damit kann der Nachweis auch digital erfolgen (z.B. als Foto oder PDF; per Mail oder WhatsApp)