Taschengeld, Wertsachen und Elektronik

Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für verloren gegangene, zerstörte oder entwendete Gegenstände oder Vermögenswerte (Geld, Handy, Tablet, etc.). Jeder Teilnehmer ist selbst für die Sicherung seines Eigentums verantwortlich. Dies schließt natürlich privatrechtliche Ersatzansprüche von Geschädigten gegenüber dem Schädigenden nicht aus.
 

Bei vielen Freizeitaktivitäten, die außehalb des Majuwi stattfinden, haben die Kinder immer wieder die Gelegeheit, durch eigenes Taschengeld, das eine oder andere zu kauden (Eis, Süßigkeiten, Souveniers, etc.). Aber auch auf dem Gelände des Majuwi gibt einen kleinen Kiosk oder auch Automaten, die zum Geldausgeben verlocken.

 

Etwaige Eintrittsgelder werden in diesem Jahr nicht vom Taschengeld abgezogen.

 

Bei der "Verwaltung" ihres Taschengeldes müssen Ihre Kinder also eigenverantwortlich handeln!

 

Was die Höhe des Taschengeldes angeht, haben wir die Erfahrung gemacht, dass ein Betrag zwischen 30 und 50 Euro ausreichend ist.

Wenn Sie Bedenken haben, können Sie dieses Taschengeld auch an die jeweils zuständigen Betreuer übergeben (im Briefumschlag, siehe Tabelle), damit diese es sicher verwahren können.